SV Grün-Weiß Dalhausen von 1957 e.V.
SV Grün-Weiß Dalhausen von 1957 e.V.

Jahreshauptversammlung

des SV Grün-Weiß Dalhausen mit Vorstandswahl

 

Der SV Grün-Weiß Dalhausen lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 27.12.2024, um 20.00 Uhr ins Vereinslokal Soethe ein.

 

Im Mittelpunkt der Versammlung steht der Rückblick über das abgelaufene Jahr 2024, Änderung der Satzung sowie eine Vorschau auf das Jahr 2025. Die Ehrung verdienter Mitglieder steht ebenfalls auf dem Programm.

 

Der Vorstand weist darauf hin, dass wie in den vergangenen Jahren, neben Freibier auch wieder ein kleiner Imbiss gereicht wird.

Satzung Alt

§ 8

Der Vorstand

Satzung Neu

§ 8

Der Vorstand

Artikel 1:

Der Vorstand besteht aus

 

 

 

 

a)       dem 1. Vorsitzenden,

b)       dem 2. Vorsitzenden,

c)       dem 1. Kassierer,

d)       dem 2. Kassierer

e)       dem 3. Kassierer,

f)        dem 1. Schriftführer,

g)       dem 2. Schriftführer,

h)       dem Vorsitzenden des Vereinsjugendausschusses,

i)        dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vereinsjugendausschusses,

j)        dem Jugendschriftführer,

k)       dem Obmann der "Alten-Herren"

l)        dem stellvertretenden Obmann der "Alten-Herren",

m)      dem Sozialwart,

n)       dem Fußballobmann,

o)       dem 1. Beisitzer,

p)       dem 2. Beisitzer.

 

Der Obmann der "Alten-Herren" und sein Stellvertreter werden von der "Alten-Herren"-Abtei­lung gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt.

Artikel 1:

Der Vorstand besteht aus

a)       dem 1. Vorsitzenden,

b)       dem 2. Vorsitzenden,

c)       dem 1. Kassierer,

d)       dem 2. Kassierer

e)       dem 1. Schriftführer,

f)        dem 2. Schriftführer,

g)       dem Vorsitzenden des Vereinsjugendausschusses,

h)        dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vereinsjugendausschusses,

i)        dem Jugendschriftführer,

j)        dem Jugendbeisitzer,

k)       dem Obmann der "Alten-Herren"

l)        dem stellvertretenden Obmann der "Alten-Herren",

m)      dem Sozialwart,

n)       dem Fußballobmann,

o)       dem stellvertretenden Fußballobmann,

p)       dem 1. Beisitzer,

q)       dem 2. Beisitzer,

r)        bis zu 3 weiteren Beisitzern.

 

Der Obmann der "Alten-Herren" und sein Stellvertreter werden von der "Alten-Herren"-Abtei­lung gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt.

 

   

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